Die Beratung durch einen qualifizierten Notar ist mit Kosten verbunden. Die Notargebühren und Auslagen sind festgelegt im Gesetz über die Kosten in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit – der Kostenordnung. Individuelle Gebührenvereinbarungen sind weder notwendig noch erlaubt.

Wie werden Notargebühren berechnet? Ihre Höhe richtet sich ausschließlich nach der Bedeutung und dem Wert des Geschäftes – nicht nach dem Arbeitsaufwand des Notars. Für dessen Tätigkeit sieht die Kostenordnung einen bestimmten bundeseinheitlichen Gebührensatz vor. Die konkrete Gebühr errechnet sich – ausgehend vom jeweiligen Gebührensatz – nach der vom Geschäftswert abhängigen Gebührenstaffelung.

Die Wahl eines geeigneten Notars ist damit keine Frage der Kosten. Sie sind übrigens bei der Wahl eines Notars Ihres Vertrauens völlig frei. Das heißt: Sie können mit der Beurkundung einer Immobilie oder eines Grundstücks in Bayern ohne weiteres auch einen Notar in Troisdorf beauftragen.

Die Tätigkeit eines Notars erschöpft sich übrigens nicht in der Beratung und Beurkundung. Der Notar übernimmt im Rahmen der sicheren Abwicklung zum Beispiel von Kaufverträgen oft weitere Aufgaben. So achtet er hier beispielsweise darauf, dass das Eigentum des Verkäufers erst dann auf den Käufer übergeht, wenn der Kaufpreis überwiesen worden ist.

Der Notar ist vielfach auch aufgerufen, behördliche, gerichtliche oder private Genehmigungen einzuholen, sich um die Ablösung von Grundpfandrechten oder gesetzliche Vorkaufsrechte zu kümmern. Für solche Tätigkeiten gibt es gesetzlich genau definierte Gebührensätze.

Jeder Notar unterliegt übrigens der regelmäßigen Kostenprüfung durch die Justizverwaltung. Diese prüft dabei auch, ob der Notar die gesetzlichen Gebühren auch in der vorgeschriebenen Höhe erhoben hat.

Die Gebühren decken auch den Beratungsaufwand im Vorfeld ab. Zögern Sie nicht, uns nach Kosten zu fragen. Nach Prüfung Ihres Anliegens können wir Ihnen eine auf die gesetzlichen Vorgaben gestützte seriöse Kosteneinschätzung geben.

Ihr Ansprechpartner – Notar Stephan Römer

Als Ihr persönlicher Notar in Troisdorf steht Ihnen Stephan Römer in allen notariellen Angelegenheiten zuverlässig zur Seite – von Immobilien und Vermögensfragen über Ehe, Familie und Erbe bis hin zu Unternehmen, Vorsorge und Vereinsangelegenheiten. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

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